1. Geltungsbereich
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden AGB an. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesen AGB abweichende auftraggeberseitige AGB werden im Falle unserer Dienstleistung und/oder Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebot und Auftrag
2.1. Wir halten uns an unsere Angebote vier Wochen lang gebunden. Die Annahme eines von uns ausgesprochenen Angebots erfolgt durch die Bestätigung des Kunden, durch dessen schlüssiges Handeln (wie z.B. Mitarbeit am Konzept oder in der Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer vereinbarten Projektpräsentation.
2.2. Wenn durch den Kunden ein Auftrag erteilt wurde, ohne dass zuvor ein Angebot durch uns erfolgt war, erfolgt die Vergütung auf Basis unserer Stundensätze. Gleiches gilt bei nachträglich durch den Auftraggeber veranlassten Ergänzungen oder Abänderungen des ursprünglichen Auftrags.
2.3. Unser Angebot versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Preissteigerungen oder -senkungen Dritter auf deren Angebot wir im Rahmen des Auftrags zurückgreifen, sofern kein Fixpreis vereinbart wurde. Bei Angebotspreisabweichungen von über 10% sind wir verpflichtet, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers zu erfragen.
2.4. Der Auftrag endet mit der Abnahme, ggf. Durchführung der Korrekturphase der vereinbarten Leistung oder nach Ablauf der fest vereinbarten Auftragsdauer.
2.5. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluß eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, insoweit keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde.
3. Urheberrechte
3.1. Die uns erteilten Aufträge basieren, soweit sie kreative Leistungen betreffen (z.B. Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Templates, CSS, Werkzeichnungen, etc.), jeweils auf einem Urheberrechtsvertrag, der auf die Gewährung von Nutzungsrechten an diesen Leistungen gerichtet ist. Insoweit verweisen wir auf §§ 2 und 31 UrhRG in Verbindung mit den Normen über den Werkvertrag gemäß BGB. Die Bestimmungen des UrhRG gelten auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.2. Alle von uns überlassenen oder durch uns zur Kenntnis gegebenen kreativen Leistungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch im Zuge der Reproduktion entfallen oder abgeändert werden. Jede Nachahmung oder Verfremdung – auch von Teilbereichen – ist untersagt.
3.3. Anregungen oder Mitarbeitsanteile des Auftraggebers bleiben ohne Einfluss auf die Vergütungshöhe. Insbesondere begründen sie kein Miturheberrecht. Ein Miturheberrecht kann nur dann zugestanden werden, wenn dieses zuvor schriftlich fixiert wurde.
3.4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Teile der von uns erstellten Arbeiten in geeigneter Weise durch uns gekennzeichnet werden, um auf die Urheberschaft hinzuweisen, wo dieses möglich ist.
3.5. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt uns der Auftraggeber 5 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die schiebezimmer gmbh ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
3.6. Drittmittel, die von uns als Betriebsgegenstände zur Erstellung unserer vertragsgemäßen Arbeit eingesetzt werden (z.B. Klischees, Lithos, Filme, CDs, Software, etc.), verbleiben – auch bei gesonderter Berechnung – in unserem Eigentum. Dieses gilt in gleicher Weise für alle im Zusammenhang der Auftragsdurchführung erhaltenen und ggf. gespeicherten anderen Daten.
4. Nutzungsrechte
4.1. Alle kreativen Leistungen dürfen nur für die auftragsgemäß vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Anderweitige oder weitergehende Nutzungen sind nur mit unserer Einwilligung gestattet. Hierfür kann gegebenenfalls ein zusätzliches Nutzungshonorar vereinbart werden.
4.2. Der Auftraggeber erwirbt mit der Zahlung des Nutzungshonorars das Recht, sämtliche Arbeiten wie vereinbart zu nutzen und zu verwerten. Regelmäßig – wenn nicht anders vereinbart – handelt es sich hierbei um das einfache Nutzungsrecht gemäß § 31 III UrhRG.
4.3. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der schiebezimmer gmbh und Auftraggeber und kann zusätzlich vergütet werden.
5. Sonder- und Fremdleistungen
5.1. Gesondert berechnet werden Umarbeitung und Änderung von Entwürfen außerhalb der Korrekturphase, Vorlage weiterer Entwürfe, Drucküberwachung, Übersetzungskosten, Organisationskosten, technische Kosten, nachträgliche Änderungen, Texterkosten etc.
5.2. Zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen dürfen wir Namens und für Rechnung des Auftraggebers veranlassen. Insoweit ein Mitspracherecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl des Dritten ausschließlich unter fachlichen und ökonomischen Gesichtspunkten mit dem Ziel der bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber. Wenn wir im Zuge einer Produktion Fremdangebote einholen, so berechnen wir diese Tätigkeit nach Aufwand für den Fall der anderweitigen Auftragsvergabe. Sollten im konkreten Fall Fremdleistungsaufträge in unserem Namen und auf unsere Rechnung abgeschlossen werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber uns von hieraus ergebenden Verbindlichkeiten gänzlich freizustellen.
5.3. Die schiebezimmer gmbh ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vertraglich oder im Angebot vereinbart wurde. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Von der schiebezimmer gmbh dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte offene Computerdateien, dürfen diese nur mit vorheriger Genehmigung durch die schiebezimmer gmbh geändert und vervielfältigt werden.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1. Unsere Vergütung ist sofort und netto fällig. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe des bei Auftragsende aktuell gültigen Prozentsatzes.
6.2. Unsere kreativen Leistungen bilden zusammen mit den technischen Arbeitsleistungen und mit der Gewährung der Nutzungsrechte eine Gesamtleistung. Diese, sowie die Vergütung, setzt sich wie folgt zusammen: Konzeption / Entwurf / Ausarbeitung / Produktionsbetreuung / Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt entfällt bei Nichteinräumung des Copyrights. Nur Nutzungsrechte werden an Entwürfen, Ausarbeitungen und Reinzeichnungen gewährt.
6.3. Aufträge, die sich über einen längeren Bearbeitungszeitraum erstrecken (> 1 Monat) oder finanzielle Vorleistungen unsererseits erfordern (z.B. Lizenzgebühren etc.) werden mit einem Drittel Anzahlung auf die Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel bei Auftragsbearbeitung und ein Drittel bei Auftragsbeendigung in Rechnung gestellt.
6.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu zahlen. Zahlungseingang für Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konten.
6.5. Tritt der Zahlungsverzug im Rahmen eines vereinbarten Dauerschuldverhältnisses oder im Rahmen einer Ratenzahlung ein so wird der Gesamtrechnungsbetrag sofort fällig.
6.6. Unsere Leistungen und die damit verbundenen Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung steht uns darüberhinaus gemäß § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Auftraggeber gelieferten Materialien zu. Aus anderen Aufträgen kann der Auftraggeber uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Eine Aufrechnung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen gestattet.
7. Druckfreigabe
7.1. Die Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Wir haften für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die dafür notwendigen Daten werden entweder durch uns selbst erstellt oder vom Auftraggeber auf eigene Kosten und eigene Gefahr (mittels geeignetem Datenträger oder Datenfernübertragung) geliefert. Bei allen uns zur Verfügung gestellten Daten muss es sich um Sicherungskopien handeln – wir haften nicht für den Verlust von Originaldaten. Wir übernehmen oder mitteln außerdem die Erstellung von Druckvorlagen auf Manuskript-, Daten- oder Entwurfsgrundlage, die durch den Auftraggeber auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurden und die erst noch Datenträgermäßig erfasst, umgesetzt und gesetzt werden müssen. Alle Daten werden bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. bis zur endgültigen Erfüllung des Vertragszwecks durch uns gespeichert und aufbewahrt.
7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte gelieferten CDs, Filme, Drucke, etc. vor Druckfreigabe oder Weiterverarbeitung zu prüfen und mögliche Fehler innerhalb von fünf Werktagen uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Vorlagen als genehmigt, insoweit keine längere Prüfungsfrist vereinbart wurde. Wir haften nicht für Schäden, die durch unkontrollierte Weiterverarbeitung durch den Kunden entstanden sind. Wir haften maximal bis zum Auftragswert der Vorlage, wenn der Fehler auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht hätte entdeckt werden können und sich so erst im Produktionsvorgang erkennbar realisiert.
7.3. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die fehlerbehaftet – wie z.B. durch Computerviren verseucht – sind.
7.4. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der schiebezimmer gmbh Korrekturmuster vorzulegen.
8. Lieferung
8.1. Wir versenden unsere Arbeiten (insbesondere Entwürfe und Druckvorlagen) auf Wunsch an den Auftraggeber. In diesem Fall findet der Gefahrübergang auf den Auftraggeber bei Übergabe an den Transporteur/Spediteur statt. Die Kosten des Transport trägt der Auftraggeber.
8.2. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Bei Leistungsverzug ist uns zunächst in angemessener Weise eine Nachfrist einzuräumen. Der Auftraggeber kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn auch diese Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen des § 361 BGB. Verzugsschadensersatz ist maximal bis zur Höhe des Auftragswertes (exklusive Vorleistung und Material) möglich.
8.3. Bei fixen Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesicherte Beibringung von Eigenleistungen oder Drittleistungen (gleich materieller oder ideeller Art), so verschieben sich auch entsprechend die von uns zugesagten Termine.
9. Gewährleistungsregelung
9.1. Auftraggeberseitig ist die Korrektheit unserer Leistungen – auch die der erbrachten Zwischenleistungen –, insbesondere ggf. die Vertragsgemäßheit, in jedem Falle eigenständig zu überprüfen. Im Sinne des Gesetzes gelten Eigenschaften nur dann als zugesichert, wenn diese zuvor von uns schriftlich zugesichert wurden. Die Gefahrtragung für mögliche Fehler geht mit der Abnahme (auch Druckfreigabe) uneingschränkt auf den Auftraggeber über. Gleiches gilt für alle sonstigen Freigaben im Zuge der Auftragsbearbeitung.
9.2. Mängel sind binnen 5 Werktagen nach Entgegennahme der Leistung bzw. der Ware uns gegenüber durch den Auftraggeber schriftlich zu rügen – ansonsten gilt die Leistung/Ware als frei von Mängeln.
9.3. Verbleiben bei unverzüglicher und mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführter Untersuchung versteckte Mängel unentdeckt, so können diese maximal 3 Monate ab Leistung/Warenlieferung geltend gemacht werden.
9.4. Nach unserer Wahl sind wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche zur Nachlieferung und/oder Ersatzlieferung berechtigt, wenn eine berechtigte Mängelrüge des Auftraggebers vorliegt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen, wenn die Nachbesserung/ Ersatzlieferung unterlassen oder verzögert wurde bzw. mißlungen ist. Die Regelungen des § 361 BGB bleiben unberührt.
9.5. Änderungen oder Korrekturen an unseren Leistungen, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt wurden, führen zum sofortigen Haftungsausschluss unsererseits.
9.6. Mängel an Teillieferungen können zu keiner Beanstandung der Gesamtlieferung führen. Ausgenommen sind lediglich solche Fälle, in denen eine Teillieferung für den Auftraggeber erkennbar ohne Interesse ist.
10. Haftungsregelungen
Die schiebezimmer gmbh verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
10.1. Werden vertragsseitig keine anderen Regelungen getroffen, so haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Mitarbeiter. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei der Verletzung ver- tragswesentlicher Verpflichtungen haften wir auch für den Fall der leichten Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist jedoch die Haftung für lediglich mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Haftungsansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß sowie aus unerlaubter Handlung sind in jedem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt.
10.2. Unsere Haftung entfällt für patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der von uns vertragsgemäß gelieferten Leistungen.
10.3. Risiken rechtlicher Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und/oder Veröffentlichungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Uns trifft keine Verpflichtung unsere Leistungen auf ihre spätere rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen.
10.4. Der Auftraggber ist verpflichtet, die uns zur Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung freigegebenen Vorlagen zu übergeben. Wegen enthaltener Aussagen über Produkte oder Leistungen des Auftraggebers haften wir keinesfalls.
10.5. Im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilte Aufträge, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten, begründen keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns, soweit uns kein unmittelbares Verschulden bei der Auswahl des Dritten trifft.
10.6. In den Fällen, in denen wir selbst als Auftraggeber von Dritten auftreten, treten wir sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. Vor möglicher Inanspruchnahme von uns verpflichtet sich der Auftraggeber zunächst unter Verwendung aller rechtlich zulässigen Mittel, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.7. Die schiebezimmer gmbh schließt die Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Nutzung bzw. dem Zugriff auf von uns gelieferte oder erstellte Webseiten oder aus Links zu Webseiten Dritter ergeben, es sei denn, diese Verluste oder Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Zudem lehnt die schiebezimmer gmbh jedwede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internetbenutzers durch Unbefugte ab. Dabei weist die schiebezimmer gmbh ausdrücklich auf die Gefahr von Viren und die Möglichkeit gezielter Angriffe durch Hacker hin.
11. Verschwiegenheitspflicht
Wir verpflichten uns hinsichtlich unserer Tätigkeit auf die Ziele des Auftraggebers. Alle uns zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse werden von uns bewahrt. Sämtliche Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse über den Auftraggeber werden von uns strikt vertraulich behandelt. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt selbstverständlich über das Vertragsende hinaus und auch für den Fall eines Nichtzustandekommens des Vertrags.
12. Künstlersozialkasse (KSK)
Wir weisen darauf hin, dass, laut KSVG, für Teile unserer Leistungen eine zusätzliche Abgabepflicht an die KSK in Höhe des jeweils geltenden Prozentsatzes besteht. Weitere Informationen sind über folgende Internetadresse abrufbar: www.kuenstlersozialkasse.de » Unternehmen und Verwerter.
13. Schlußbestimmungen
13.1. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der schiebezimmer gmbh.
Stand: Dezember 2015